Presse-Info 050 / 2002 - Essen, 09.04.200214
Leistungs- und Qualitätsanforderungen in der stationären Altenhilfe: Fit für die Zukunft" - Eine Tagung der Caritas im Ruhrbistum
Essen (cde) - Im Juli 2001 hat der Bundesrat mit dem Ziel der Qualitäts- und Leistungsverbesserung für Pflege und Betreuung in Einrichtungen der stationären Altenhilfe das Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes (PQSG) und die Neufassung des Heimgesetzes verabschiedet.
Kernziele des PQSG sind die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität und die Stärkung der Verbraucherzentrale. Von daher umfasst das Gesetz insbesondere Regelungen zur Qualitätssicherung und Qualitätsprüfung.
Außerdem sollen für alle Pflegeeinrichtungen Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen getroffen werden, damit der erforderliche Personalaufwand von den Kostenträgern entsprechend vergütet werden kann.
Bei einer Fachtagung "fit für die Zukunft" für Leitungen und Träger von statiönären Einrichtungen der Altenpflege im Caritas-Fortbildungszentrum in Essen Werden wurde jetzt darüber diskutiert. Der Hauptreferent, Dr. Eckard Schnabel vom Institut für Gerontologie an der Universität Dortmund stellte die Studie "Pflegebedarf und Leistungsstrukturen in vollstationären Pflegeeinrichtungen" dar. Dabei wies Schnabel vor allem darauf hin, dass Einrichtungen der stationären Altenhilfe nur bedingt auf die sich verändernden Anforderungen reagieren würden. Sowohl der Personalbedarf, wie auch die Anforderungen an die Qualität der Versorgung von alten Menschen würden sich in Zukunft entscheidend ändern.
Die Zunahme von körperlich erkrankten alten Menschen und die kürzere Verweildauer stellten die Mitarbeiter und Mitarbeiter vor neue Herausforderungen.
In seinen einleitenden Worten wies Weihbischof Franz Vorrath, Bischofsvikar für die Caritas, darauf hin, dass er davon ausgehe, dass die Einrichtungen und Dienste der stationären Altenhilfe im Bistum Essen die Herausforderung annähmen und positiv für die alten Menschen umsetzen würde. Dabei sicherte der Weihbischof die Unterstützung des Caritasverbandes für das Bistum Essen zu.
In der Diskussion mit Herrn Dr. Schnabel wurde deutlich, das gerade im Bereich der Altersverwirrten Menschen dringender Handlungsbedarf gesehen wird. Bezüglich der aus der Studie abzuleitenden kurzfristigen Folgerungen und Maßnahmen kann zwischen den Vertretern der Kostenträgerseite und den Vertretern aller anderen Organisationen nur teilweise Einvernehmen erzielt werden. Gerade die Umsetzung der Anforderungen des Pflegequalitätssicherungsgesetzes habe hier eine hohe Priorität. Zur Umsetzung ist es allerdings notwendig, sich sowohl von Kostenträgern wie von Anbieterseite gemeinsame Standards zu definieren und diese auch umzusetzen. Nicht alle Optimierungspotentiale seien in den Einrichtungen identifiziert und ausgeschöpft worden.
Herr Dr. Schnabel berichtete, das es von Seiten des Landes NRW ein Folgeprojekt gäbe, das die Weiterentwicklung der Methoden und Instrumente zur Qualitätssicherung in der Pflege sowie die Umsetzung der diesbezüglichen neuen gesetzlichen Anforderungen in Form von Referenzmodellen vorbereite und mit diesem Projekt noch im Laufe des Jahres begonnen werden könnte.
Im Anschluss an den Vortrag von Dr. Schnabel wiesen Heinz-Jürgen Heiske, Geschäftsführer in der Elisabeth-Stiftung und Eva-Maria Rexhausen, Pflegedienstleitung in der Elisabeth-Stiftung, auf den Aufwand und die Chancen einer Qualitätsprüfung nach § 80 Sozialgesetzbuch (SGB) XI hin. Beide stellten sehr eindrücklich dar, dass in einer solchen Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen für die Einrichtung Chancen zur Weiterentwicklung und zur weiteren qualitativen Verbesserung lägen.
In seiner Zusammenfassung wies der Moderator, Thomas Behler, Diözesan-Referent bei der Caritas im Ruhrbistum Essen, auf drei Punkte hin, die an diesem Nachmittag prägend gewesen seien:
Die Verbände, Einrichtungen und Träger der Altenhilfe sollten nicht auf den Gesetzgeber oder den Kostenträger warten, sondern die Fragen von Transparenz, Leistungen, Standards und deren Prüfkriterien offensiv selbst gestalten, um von diesem Standpunkt aus um den Konsens zu ringen.
Parallel zur politischen Interessenvertretung soll in den Einrichtungen und Diensten die Studie besprochen und reflektiert werden, um daraus Schlüsse zu ziehen, was kurzfristig und aktuell in Einrichtungen getan werden kann, um die Arbeitsorganisation und die Arbeitsprozesse zum Wohle der alten Menschen zu verbessern.
In Zukunft sei ein qualitatives und finanzielles Benchmarking, d.h. ein Einrichtungsvergleich von ungeheurer Bedeutung, damit Einrichtungen und Träger voneinander lernen würden und so eine Vernetzung in diesem Sinne zu ermöglichen.
Die Anwesenden wiesen zum Ende der Tagung noch einmal darauf hin, dass die Weiterentwicklung der stationären Pflege in Einrichtungen und Diensten der Caritas im Ruhrbistum aufgrund der erforschten Daten der Untersuchung weitergehen werde und die Tagung sicherlich als ein wichtiger Zwischenschritt gesehen werden muss. (tb)
Leistungs- und Qualitätsanforderungen in der stationären Altenhilfe: Fit für die Zukunft" - Eine Tagung der Caritas im Ruhrbistum
Essen (cde) - Im Juli 2001 hat der Bundesrat mit dem Ziel der Qualitäts- und Leistungsverbesserung für Pflege und Betreuung in Einrichtungen der stationären Altenhilfe das Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes (PQSG) und die Neufassung des Heimgesetzes verabschiedet.
Kernziele des PQSG sind die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität und die Stärkung der Verbraucherzentrale. Von daher umfasst das Gesetz insbesondere Regelungen zur Qualitätssicherung und Qualitätsprüfung.
Außerdem sollen für alle Pflegeeinrichtungen Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen getroffen werden, damit der erforderliche Personalaufwand von den Kostenträgern entsprechend vergütet werden kann.
Bei einer Fachtagung "fit für die Zukunft" für Leitungen und Träger von statiönären Einrichtungen der Altenpflege im Caritas-Fortbildungszentrum in Essen Werden wurde jetzt darüber diskutiert. Der Hauptreferent, Dr. Eckard Schnabel vom Institut für Gerontologie an der Universität Dortmund stellte die Studie "Pflegebedarf und Leistungsstrukturen in vollstationären Pflegeeinrichtungen" dar. Dabei wies Schnabel vor allem darauf hin, dass Einrichtungen der stationären Altenhilfe nur bedingt auf die sich verändernden Anforderungen reagieren würden. Sowohl der Personalbedarf, wie auch die Anforderungen an die Qualität der Versorgung von alten Menschen würden sich in Zukunft entscheidend ändern.
Die Zunahme von körperlich erkrankten alten Menschen und die kürzere Verweildauer stellten die Mitarbeiter und Mitarbeiter vor neue Herausforderungen.
In seinen einleitenden Worten wies Weihbischof Franz Vorrath, Bischofsvikar für die Caritas, darauf hin, dass er davon ausgehe, dass die Einrichtungen und Dienste der stationären Altenhilfe im Bistum Essen die Herausforderung annähmen und positiv für die alten Menschen umsetzen würde. Dabei sicherte der Weihbischof die Unterstützung des Caritasverbandes für das Bistum Essen zu.
In der Diskussion mit Herrn Dr. Schnabel wurde deutlich, das gerade im Bereich der Altersverwirrten Menschen dringender Handlungsbedarf gesehen wird. Bezüglich der aus der Studie abzuleitenden kurzfristigen Folgerungen und Maßnahmen kann zwischen den Vertretern der Kostenträgerseite und den Vertretern aller anderen Organisationen nur teilweise Einvernehmen erzielt werden. Gerade die Umsetzung der Anforderungen des Pflegequalitätssicherungsgesetzes habe hier eine hohe Priorität. Zur Umsetzung ist es allerdings notwendig, sich sowohl von Kostenträgern wie von Anbieterseite gemeinsame Standards zu definieren und diese auch umzusetzen. Nicht alle Optimierungspotentiale seien in den Einrichtungen identifiziert und ausgeschöpft worden.
Herr Dr. Schnabel berichtete, das es von Seiten des Landes NRW ein Folgeprojekt gäbe, das die Weiterentwicklung der Methoden und Instrumente zur Qualitätssicherung in der Pflege sowie die Umsetzung der diesbezüglichen neuen gesetzlichen Anforderungen in Form von Referenzmodellen vorbereite und mit diesem Projekt noch im Laufe des Jahres begonnen werden könnte.
Im Anschluss an den Vortrag von Dr. Schnabel wiesen Heinz-Jürgen Heiske, Geschäftsführer in der Elisabeth-Stiftung und Eva-Maria Rexhausen, Pflegedienstleitung in der Elisabeth-Stiftung, auf den Aufwand und die Chancen einer Qualitätsprüfung nach § 80 Sozialgesetzbuch (SGB) XI hin. Beide stellten sehr eindrücklich dar, dass in einer solchen Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen für die Einrichtung Chancen zur Weiterentwicklung und zur weiteren qualitativen Verbesserung lägen.
In seiner Zusammenfassung wies der Moderator, Thomas Behler, Diözesan-Referent bei der Caritas im Ruhrbistum Essen, auf drei Punkte hin, die an diesem Nachmittag prägend gewesen seien:
Die Verbände, Einrichtungen und Träger der Altenhilfe sollten nicht auf den Gesetzgeber oder den Kostenträger warten, sondern die Fragen von Transparenz, Leistungen, Standards und deren Prüfkriterien offensiv selbst gestalten, um von diesem Standpunkt aus um den Konsens zu ringen.
Parallel zur politischen Interessenvertretung soll in den Einrichtungen und Diensten die Studie besprochen und reflektiert werden, um daraus Schlüsse zu ziehen, was kurzfristig und aktuell in Einrichtungen getan werden kann, um die Arbeitsorganisation und die Arbeitsprozesse zum Wohle der alten Menschen zu verbessern.
In Zukunft sei ein qualitatives und finanzielles Benchmarking, d.h. ein Einrichtungsvergleich von ungeheurer Bedeutung, damit Einrichtungen und Träger voneinander lernen würden und so eine Vernetzung in diesem Sinne zu ermöglichen.
Die Anwesenden wiesen zum Ende der Tagung noch einmal darauf hin, dass die Weiterentwicklung der stationären Pflege in Einrichtungen und Diensten der Caritas im Ruhrbistum aufgrund der erforschten Daten der Untersuchung weitergehen werde und die Tagung sicherlich als ein wichtiger Zwischenschritt gesehen werden muss. (tb)